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Beratung des Antidiskriminierungsverbandes (advsh) e.V.

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V. startet ab dem 03. April 2024 ein festes Beratungsangebot in der Internationalen Begegnungsstätte "Lohgerberei" in Mölln. Jeden 1. und 3. Mittwoch in Monat können Menschen sich in einer offenen Sprechstunde von 13:00 - 15:00 Uhr zu Diskriminierungsvorfällen fachkundig beraten lassen. Das Angebot der Antidiskriminierungsberatung ist kostenfrei.

 

"Wir freuen uns, dem Beratungsangebot des Antidiskriminierungsverbandes hier in Mölln in der Internationalen Begegnungsstätte "Lohgerberei" einen festen Raum geben zu können und begrüßen ausdrücklich die Ausweitung dieser wichtigen Beratungsarbeit in Schleswig-Holstein", sagt Antje Buchholz, 2. Vorsitzende des Vereins Miteinander leben e.V..

 

 Beratungsangebot des Antidiskriminierungsverbandes (advsh) e.V. in Mölln   

 

Mit dem Projekt BeAGGtiv unterhält der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V. als zentraler zivilgesellschaftlicher Akteur der Antidiskriminierungsarbeit in Schleswig-Holstein seit dem 01. Mai 2023 ein Kompetenz- und Beratungszentrum zur landesweiten Bekämpfung von Diskriminierung.

 

"Im Rahmen des Projektes BeAGGtiv bieten wir eine umfassende, individuelle und vertrauliche Einzelfallberatung für alle Menschen in SH, die sich von Diskriminierung und Ungleichbehandlung betroffen sehen.

 

Unter Zugrundelegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erstreckt sich die rechtliche Antidiskriminierungsberatung durch BeAGGtiv auf alle vom Benachteiligungsverbot des AGG erfassten Lebensbereiche des Arbeitslebens sowie der sogenannten zivilrechtlichen Massengeschäfte des Alltags. Wir verfolgen in der Beratung einen horizontalen Ansatz, d.h. wir beraten Personen, die sich benachteiligt fühlen aufgrund sämtlicher im AGG berücksichtigten Diskriminierungsmerkmale, also bei Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Neben der qualifizierten Beratung unterstützen wir als zur Wahrnehmung der besonderen Interessen von benachteiligten Personen gemäß § 23 AGG befugter Antidiskriminierungsverband von Benachteiligung Betroffene zudem bei der außergerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche aus dem AGG und leisten Beistand in Verfahren vor Gericht." (Quelle: Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V.)

 

Informationen zum Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V. unter: https://advsh.de/